AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tango Rios – Stand: 04. August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Tango Rios GbR, Nikolausstr. 25, 41169 Mönchengladbach, E-Mail: tango.ilona@web.de („Tango Rios“) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern („Teilnehmer“) über Tanzkurse, Workshops, Privatstunden, Tanzabende und sonstige Veranstaltungen.
Individuelle Vereinbarungen sowie Angaben in der jeweiligen Kursbeschreibung, Buchungsbestätigung oder schriftlichen Vereinbarung gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn Tango Rios vor oder spätestens bei Vertragsschluss auf sie hinweist, den Zugang zu ihrem Inhalt ermöglicht und der Teilnehmer ihrer Geltung zustimmt.
Die Darstellung eines Angebots ist grundsätzlich unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung und die Annahme durch Tango Rios zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, über das Online-Buchungssystem oder durch Zulassung zur Teilnahme erfolgen. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich auch die Annahme erklärt.
Bei Online-Buchungen wird der Teilnehmer vor Abgabe der Bestellung über die wesentlichen Vertragsdaten informiert. Die verbindliche Bestellung erfolgt über die eindeutig beschriftete Bestellschaltfläche; der Zugang wird elektronisch bestätigt.

§ 2 Leistungen und Änderungen

Leistungsumfang, Termine, Unterrichtseinheiten, Ort, Preis und gegebenenfalls Mindestteilnehmerzahl ergeben sich aus der Kursbeschreibung und Buchungsbestätigung. Geschlossene Kurse und Workshops werden grundsätzlich als Gesamtleistung gebucht. Bei aufeinander aufbauenden Kursen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lernfortschritt oder einen bestimmten Tanzpartner.
Änderungen der Lehrkraft, des Raums oder der Unterrichtszeiten sind aus sachlichem Grund zulässig, wenn sie zumutbar sind und der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Bei wesentlichen Änderungen kann der Teilnehmer zurücktreten; Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 3 Mindestteilnehmerzahl und Absage

Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der Kursbeschreibung; sofern dort nichts anderes steht, beträgt sie acht Teilnehmer. Wird sie nicht erreicht, kann Tango Rios bis spätestens sieben Kalendertage vor Beginn absagen oder nach Abstimmung einen zumutbaren Ersatztermin anbieten.
Eine Absage oder Verlegung ist auch bei objektiver, unvorhersehbarer und von Tango Rios nicht zu vertretender Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit zulässig, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, unbenutzbarer Räume, erheblicher Gefahrenlagen oder höherer Gewalt. Bei Absage werden bereits gezahlte Entgelte für die betroffene Leistung vollständig zurückerstattet. Bei Verlegung kann der Teilnehmer bei Unzumutbarkeit oder Nichtwahrnehmung des Ersatztermins die Erstattung verlangen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4 Feiertage und Ausfall einzelner Einheiten

An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien in Nordrhein-Westfalen findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Fällt eine Einheit aus einem von Tango Rios zu vertretenden Grund aus, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder unzumutbar, wird das Entgelt anteilig erstattet. Bei einem nicht von Tango Rios zu vertretenden Ausfall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Teilnahme und versäumte Einheiten

Der Teilnehmer schätzt seine körperliche Belastbarkeit selbst ein und informiert Tango Rios über gesundheitliche Einschränkungen, soweit dies für eine sichere Durchführung erforderlich ist. Eine ärztliche Abklärung obliegt dem Teilnehmer.
Die Nichtteilnahme an einzelnen Einheiten begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung, wenn Tango Rios die Leistung vertragsgemäß anbietet. Ein Nachholen in einem vergleichbaren Parallelkurs ist nach vorheriger Absprache möglich, sofern ein Platz frei ist und die Organisation dies zulässt; ein Anspruch besteht nicht.

§ 6 Zahlung und Zahlungsverzug

Höhe und Fälligkeit des Entgelts ergeben sich aus der Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung. Bei geschlossenen Kursen ist grundsätzlich die vollständige Kursgebühr geschuldet. Die Zahlung ist spätestens vor Beginn der ersten Einheit fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung kann Tango Rios die Teilnahme bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies zumutbar ist. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur im gesetzlichen Umfang zulässig; aufgerechnet werden darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 7 Stornierung und Rücktritt

Bei fortlaufenden Kursen und Workshops kann der Teilnehmer vor Beginn nur zurücktreten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht. Die bloße Nichtteilnahme beendet den Vertrag grundsätzlich nicht und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Für Privatstunden und individuell vereinbarte Termine gelten die vereinbarten Absagefristen. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleiben die gesetzlichen Rechte maßgeblich; ein pauschaliertes Ausfallentgelt wird nur geschuldet, wenn es wirksam vereinbart wurde.

§ 8 Tanzpartnervermittlung

Tango Rios kann freiwillig und unverbindlich bei der Suche nach einem Tanzpartner unterstützen. Ein Anspruch auf Vermittlung oder das Zustandekommen einer Tanzpartnerschaft besteht nicht. Tango Rios prüft grundsätzlich weder Identität noch Zuverlässigkeit, Bonität, persönliche Eignung oder sonstige Eigenschaften vorgeschlagener Personen. Kontaktaufnahme und weitere Kommunikation erfolgen eigenverantwortlich.
Personenbezogene Daten werden hierfür nur auf geeigneter datenschutzrechtlicher Grundlage, insbesondere mit erforderlicher Einwilligung, weitergegeben. Die Haftung richtet sich nach § 9; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

Tango Rios haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Tango Rios, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Tango Rios ebenfalls, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen und sonstige Gegenstände gilt diese Haftungsbegrenzung entsprechend. Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden an Räumen, Einrichtungen oder Gegenständen von Tango Rios.
Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich und unter Beachtung zumutbarer Sicherheits- und Verhaltenshinweise. Gesetzliche Haftungsansprüche werden durch den freiwilligen Abschluss einer privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung nicht ausgeschlossen.

§ 10 Hausordnung und Ausschluss

Der Teilnehmer beachtet Hausordnung, Sicherheitsanweisungen und zumutbare Anweisungen der Lehrkräfte. Er hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer, Beschäftigte und der Betrieb nicht gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden. Geeignete Kleidung und Schuhe sind zu tragen; von mitgebrachten Gegenständen darf keine Gefahr ausgehen.
Bei erheblicher oder wiederholter Störung, Gefährdung, Beschädigung von Einrichtungen oder Nichtbeachtung berechtigter Anweisungen kann Tango Rios den Teilnehmer für die betreffende Einheit oder bei schwerwiegendem Grund dauerhaft ausschließen. Gesetzliche Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.

§ 11 Minderjährige

Minderjährige benötigen für Vertragsschluss und Teilnahme die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, soweit gesetzlich erforderlich. Die gesetzlichen Vertreter sorgen dafür, dass Teilnahmevoraussetzungen sowie Verhaltens- und Sicherheitsregeln eingehalten werden.

§ 12 Widerruf

Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach den gesetzlichen Regelungen kein Widerrufsrecht. Dies betrifft die von Tango Rios angebotenen Leistungen.

§ 13 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Aufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur aufgrund einer gesonderten, freiwilligen und datenschutzrechtlich wirksamen Einwilligung. Diese kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Teilnahme darf grundsätzlich nicht von der Einwilligung abhängig gemacht werden, sofern die Aufnahme nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Tango Rios, die nicht Bestandteil dieser AGB ist. Soweit für Tanzpartnervermittlung, Aufnahmen oder andere Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

§ 15 Gutscheine

Gutscheine können nach den auf dem Gutschein angegebenen oder beim Erwerb vereinbarten Bedingungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht. Die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung bleiben unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.